Allgemeine Geschäftsbedingungen für Personalbereitstellung
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle mit der Power Mail Solution GmbH (allgemein als Überlasser bezeichnet) abgeschlossenen Verträgen welche mit der Personalbereitstellung und dem damit greifenden Gewerbes der Arbeitskräfteüberlassung ausgeübt werden. Als Verträge gelten Erstbestellung über E-Mail/Telefon/WhatsApp, beidseitig Unterfertigte Angebote und Aufnahme von überlassenen Arbeitskräften am Dienstort des Beschäftigers mit oder ohne schriftlicher Bestellung.
- Der Überlasser stellt dem Beschäftiger/Auftraggeber unter Anerkennung der AGB´s und unter Einhaltung den allgemein geltenden gesetzlichen Reglungen und insbesondere des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG), des BGBL. Nr. 196/1988 sowie des Arbeiterkollektivvertrages für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung bzw. des Kollektivvertrages für Angestellte im Handwerk und Gewerbe, in der Dienstleistung, in Information und Consulting zur Verfügung.
- Bei der Arbeitskräfteüberlassung werden ausschließlich Mitarbeiter zur Verfügung gestellt und es ist nicht Gegenstand das bestimmte Leistungen erbracht werden. Die Führung, Weisung und Verantwortung sowie die Kontrolle der Arbeitsausführung über das bereitgestellte Personal liegt in der Kontrolle des Beschäftigers.
- Fehlzeiten müssen von der Arbeitskraft fristgerecht an den Überlasser gemeldet werden. Der Überlasser kümmert sich so schnell wie möglich um eine Ersatzarbeitskraft. Es kann seitens des Beschäftigers keine Schadenersatzansprüche bei Nichterscheinen der Arbeitskraft an den Überlasser geltend gemacht werden.
Rückstellung der überlassenen Arbeitskraft aufgrund „mangelnder Qualifikation“ kann nur innerhalb der ersten zwei Tagen erfolgen. - Für die Dauer der Arbeitskräfteüberlassung haftet der Beschäftiger gesetzlichen Bestimmungen wie Arbeitszeitgesetz, Arbeitnehmerschutzvorschriften, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz, Unterweisungs-, Aufklärung- und Gefahrenabwehrmaßnahmen (Schutzkleidung, usw.). Der Beschäftiger stellt der Arbeitskraft das erforderliche Werkzeug, Ausrüstung und weiteres zur Verfügung. Auch verpflichtet sich der Beschäftiger jede Unterweisung und Durchführung von Schulungen zu protokollieren.
- Nach erfolgter Auftragserteilung wird von dem Überlasser eine schriftliche Auftragsbestätigung an den Beschäftiger übermittelt. Die Arbeitszeit der Arbeitskraft richtet sich nach der Arbeitszeit des Beschäftigers und wird von der Arbeitskraft auf einer Stunden- und Leistungsaufzeichnung dokumentiert, welche vom Beschäftiger überprüft und abgezeichnet werden.
- Es wird eine Mindesteinsatzdauer pro Mitarbeiter von 4 Stunden vorausgesetzt. Wird diese Zeit unterschritten werden immer mind. die 4 Stunden/Mitarbeit/Einsatz verrechnet.
- Die Kalkulation der Preislisten richtet sich nach dem Kollektivvertrag für Arbeitskräfteüberlassung. Sollte aufgrund der Tätigkeit ein höherer Kollektivvertrag einer anderen Berufssparte geltend werden, ist dies dem Überlasser unverzüglich mitzuteilen. Sollte es aufgrund dieser Änderung zu einer Entgelterhöhung kommen ist der Überlasser berechtigt, eine Preisanpassung durchzuführen.
- Die Rechnungslegung erfolgt 14 tägig durch Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto. Preise, Wegzeit, Fahrtgeld und Zonenzuschläge werden laut Auftragsbestätigung verrechnet. Zahlungsziel ist prompt nach Rechnungslegung. Bei Zahlungsverzug werden 10% Verzugszinsen per anno sowie Übernahme der etwaigen Rechtsanwaltskosten in Rechnung gestellt. Die Überlassung der Arbeitskraft kann von dem Überlasser bei Zahlungsverzug unverzüglich und ohne Vorankündigung eingestellt werden.
- Der Beschäftiger haftet für Schäden, die durch die Arbeitskraft verursacht werden. Allfällige Schäden sind im Dienstnehmer-Haftpflichtgesetz geregelt und finden durch die Betriebshaftpflichtversicherung des Beschäftigers Deckung. Etwaige Selbstbehalte werden nicht durch den Überlasser übernommen. Der Beschäftiger übernimmt die alleinige Haftung für gesetzeswidrige Beschäftigung der überlassenen Arbeitskräfte in seinem Betrieb und stellt dem Überlasser ausdrücklich von jeder Haftung frei.
- Arbeitskräfte des Überlassers dürfen nicht bis drei Monate nach Beendigung des Auftrages vom Beschäftiger angestellt werden oder von einem anderen Personaldienstleister beim Beschäftiger beschäftigt werden. Der Beschäftiger erklärt sich bereit, keine Personen die von der Arbeitskraft namentlich genannt oder vermittelt wurden, einzustellen. Annsonst ist der Überlasser berechtigt dem Beschäftiger 3 Brutto Monatsgehälter in Rechnung zu stellen
- Mündliche Absprachen bzw. Vereinbarungen, welche gegenständlichen Geschäftsbedingungen bzw. der Preisliste widersprechen, bedürfen zur Gültigkeit der schriftlichen Zustimmung durch die Geschäftsleitung.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Vereinbarung und ihrer Bestandteile – insbesonders dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen – beeinträchtigt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr im Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen. Beschäftiger und Überlasser vereinbaren die Anwendung österreichisches Rechtes. Als Gerichtsstand gilt Wien.